Regelungsvorhaben
Inkassounternehmen Zugang zu Informationen aus den Melderegistern gewährleisten
Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (R000087)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) soll der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte umgesetzt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Inkassounternehmen auch weiterhin Zugang zu Informationen aus Melderegistern erhalten können. Unter anderem soll dafür das Merkmal „Geschlecht“ als Anfragekriterium für die einfache Melderegisterauskunft beibehalten werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 236/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.09.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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