Regelungsvorhaben

Inkassounternehmen Zugang zu Informationen aus den Melderegistern gewährleisten

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (R000087) am 17.06.2024

Beschreibung:
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) soll der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte umgesetzt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Inkassounternehmen auch weiterhin Zugang zu Informationen aus Melderegistern erhalten können. Unter anderem soll dafür das Merkmal „Geschlecht“ als Anfragekriterium für die einfache Melderegisterauskunft beibehalten werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 236/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410070012 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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