Regelungsvorhaben

Merkmal Geschlecht als Anfragekriterium für die Melderegisterauskunft beibehalten

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (R000087) am 17.06.2024

Beschreibung:
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) soll der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister für Bedrohte umgesetzt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass das Merkmal „Geschlecht“ als Anfragekriterium für die einfache Melderegisterauskunft beibehalten wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 236/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410070012 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern