Regelungsvorhaben

Interessen der Inkassodienstleister bei der Änderung des Datenschutzgesetzes berücksichtigen

Angegeben von:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (R000087) am 17.06.2024

Beschreibung:
Bei der anstehenden Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen die Interessen der Inkassodienstleister berücksichtigt werden: Anschriftendaten sollen weiterhin für das Erstellen von Wahrscheinlichkeitswerten im Sinne von § 37a Abs. 1 BDSG-RegE verwendet werden dürfen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406140041 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern