Regelungsvorhaben

Beibehalten der Erstattungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bzgl. homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel

Angegeben von:
WALA Heilmittel GmbH (R004388) am 17.06.2024

Beschreibung:
Der Kabinettsentwurf regelt, dass die Erstattung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung verboten sein soll. Die aktuell geltenden Erstattungsregelungen für diese Arzneimittel und Leistungen sollten allerdings vollumfänglich und uneingeschränkt erhalten bleiben. Diese angestrebte gesetzliche Änderung sollte deshalb aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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