Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Umsetzung RED III

Angegeben von:
JUWI GmbH (R001496) am 17.06.2024

Beschreibung:
Erklärung der best. Windenergiegebiete i.S.v. § 2 (1) WindBG zu Beschleunigungsgebieten (RED III, Artikel 15c, Abs. 4) muss schnellstmöglich erfolgen Die Geltungsdauer des § 6 WindBG nach EU-Notfallverordnung muss wie geplant und angekündigt auf den 30. Juni 2025 verlängert werden Die Einbindung des Überprüfungsverfahrens in den bestehenden Genehmigungsprozess muss klargestellt werden. In § 6c sollte die gesetzliche Fiktion, wenn nicht innerhalb einer 45 Tagesfrist von der Behörde eine Entscheidung getroffen wird, aufgenommen werden Der Begriff "entwässerte Moorböden" muss klargestellt werden, um ein signifikantes Schrumpfen der Flächenkulisse für Freiflächen-PV vor allem in Norddeutschland zu verhindern.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (6)

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