Regelungsvorhaben
Umsetzung RED III
Angegeben von:
JUWI GmbH (R001496)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Erklärung der best. Windenergiegebiete i.S.v. § 2 (1) WindBG zu Beschleunigungsgebieten (RED III, Artikel 15c, Abs. 4) muss schnellstmöglich erfolgen
Die Geltungsdauer des § 6 WindBG nach EU-Notfallverordnung muss wie geplant und angekündigt auf den 30. Juni 2025 verlängert werden
Die Einbindung des Überprüfungsverfahrens in den bestehenden Genehmigungsprozess muss klargestellt werden.
In § 6c sollte die gesetzliche Fiktion, wenn nicht innerhalb einer 45 Tagesfrist von der Behörde eine Entscheidung getroffen wird, aufgenommen werden
Der Begriff "entwässerte Moorböden" muss klargestellt werden, um ein signifikantes Schrumpfen der Flächenkulisse für Freiflächen-PV vor allem in Norddeutschland zu verhindern.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.04.2024 Federführendes Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu]