Regelungsvorhaben

Anschlussregelung für EEG Höchstwerte

Angegeben von:
JUWI GmbH (R001496) am 17.06.2024

Beschreibung:
Nach § 85a EEG 2023 hat die BNetzA die Möglichkeit, die EEG-Höchstwerte für Windenergie-an-Land für 12 Monate um bis zu 25% anzupassen. Damit sollen Änderungen bei Investitions-, Betriebs- und Finanzierungskosten Berücksichtigung finden und eine wirtschaftliche Umsetzung von Projekten weiterhin ermöglicht werden. Per Festlegung vom 27.12.2022 hat die BNetzA erstmals von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die Höchstwerte von 5,88 ct/kWh auf 7,35 ct/kWh angehoben. Aus Gründen der Planungssicherheit sollte zeitnah eine Anschlussregelung für die Entwicklung der Höchstwerte in den EEG-Ausschreibungen eingeführt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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