Regelungsvorhaben

Änderung der Arbeitszeiterfassung

Angegeben von:
BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (R001706) am 17.06.2024

Beschreibung:
Arbeitszeiterfassung und Dokumentation in derzeitiger Form beibehalten. Die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sind schon jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Entsprechenden Systeme, seien es elektronische oder schriftliche, sind dort bereits seit langem etabliert.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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