Regelungsvorhaben
Änderung der Arbeitszeiterfassung
Angegeben von:
BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (R001706)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Arbeitszeiterfassung und Dokumentation in derzeitiger Form beibehalten. Die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sind schon jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Entsprechenden Systeme, seien es elektronische oder schriftliche, sind dort bereits seit langem etabliert.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]