Regelungsvorhaben
Umsetzung EU-Richtlinie 2022/2557 zur Stärkung der Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen
Angegeben von:
BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (R001706)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Berücksichtigung der Sicherheitsgewerbes als systemrelevant für den Schutz von KRITIS-Anlagen. Sofern sich KRITIS-Betreiber externer Sicherheits-Dienstleister bedienen, dürfen nur Unternehmen und Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes zum Einsatz kommen.
Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere einschlägige internationale, europäische und nationale Normen und Standards heranzuziehen.
Keine Einführung einer zusätzlichen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ für Mitarbeiter des Sicherheitsgewerbes durch das KRITIS-Dachgesetz beim Schutz von KRITIS-Anlagen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.12.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle RV hierzu]
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
- Extremismusbekämpfung [alle RV hierzu]