Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG

Angegeben von:
Zentralverband Gartenbau e.V. (R002805) am 17.06.2024

Beschreibung:
Die GLÖZ2 muss dahingehend angepasst werden, dass nach Dauerkulturen wie Spargel, Heidelbeeren und Baumschulwaren in Feucht- und Moorgebieten keine zwangsweise Umwandlung in Dauergrünland erfolgt. Eine tiefere Bodenbearbeitung als 30cm muss ebenfalls erfolgen können.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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