Regelungsvorhaben

Überarbeitung der Schutzsorten gem. 10. BImSchV

Angegeben von:
MB Energy Holding GmbH & Co.KG (R004746) am 14.06.2024

Beschreibung:
Die 10. BImSchV gibt u.a. vor, dass E5 an Tankstellen angeboten werden muss. E5 gilt als „Schutzsorte“ für Fahrzeuge, die nicht E10-verträglich sind. Ziel der Interessenvertretung ist die Abschaffung dieser Pflicht.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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