Regelungsvorhaben
Überarbeitung der Schutzsorten gem. 10. BImSchV
Angegeben von:
MB Energy Holding GmbH & Co.KG (R004746)
am
14.06.2024
Beschreibung:
Die 10. BImSchV gibt u.a. vor, dass E5 an Tankstellen angeboten werden muss. E5 gilt als „Schutzsorte“ für Fahrzeuge, die nicht E10-verträglich sind. Ziel der Interessenvertretung ist die Abschaffung dieser Pflicht.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]