Regelungsvorhaben
Umsetzungsgesetz zur Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II)
Angegeben von:
Initiative Restkreditversicherer (R005438)
am
14.06.2024
Beschreibung:
Die Restkreditversicherung (RKV) bietet Verbrauchern einen einzigartigen finanziellen Schutz und leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag. Im Rahmen der Umsetzung der Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) soll u.a. mit Blick auf das sog. “Cooling Off” dem Vorrang geltenden Europarechts insgesamt Rechnung getragen werden. Ein korrespondierender Referentenentwurf liegt noch nicht vor.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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