Regelungsvorhaben
Abzugsteuer (§50a EStG)
Angegeben von:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) (R003869)
am
14.06.2024
Beschreibung:
Inländische Einkünfte von ausländischen Künstlern und Lizenzgebern:
Der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern sowie weltweit einzigartig hoch und zeitaufwändig. Mit dem Verfahren werden Urhebern, Künstlern und Unternehmen Mittel entzogen, die ihnen zum Wirtschaften fehlen. Das ist ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Forderungen:
Beim BZSt Antragsstau auflösen,
Bearbeitungszeiten verkürzen,
Verfahren vereinfachen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10715 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10898 (Vorgang) [alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11288 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Weitere Maßnahmen zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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