Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Abzugsteuer (§50a EStG)

Angegeben von:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) (R003869) am 14.06.2024

Beschreibung:
Inländische Einkünfte von ausländischen Künstlern und Lizenzgebern: Der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern sowie weltweit einzigartig hoch und zeitaufwändig. Mit dem Verfahren werden Urhebern, Künstlern und Unternehmen Mittel entzogen, die ihnen zum Wirtschaften fehlen. Das ist ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Forderungen: Beim BZSt Antragsstau auflösen, Bearbeitungszeiten verkürzen, Verfahren vereinfachen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10715 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10898 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
  3. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11288 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Weitere Maßnahmen zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405240038 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

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