Regelungsvorhaben
Generative Künstliche Intelligenz: KI und Urheberrecht: Handlungsspielräume nutzen, Lizenzmarkt fördern
Angegeben von:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) (R003869)
am
14.06.2024
Beschreibung:
Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Die Anbieter generativer KI trainieren ihre Tools mit Werken von Urheberinnen und Urhebern – bisher ohne deren Zustimmung und ohne jede Vergütung. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage.
Die Bundesregierung sollte alle vorhandenen Handlungsspielräume nutzen, um im Markt für generative KI mehr Transparenz zu schaffen, Rechteinhabern eine einfache und effektive Erklärung des Nutzungsvorbehalts im Kontext von Text und Data Mining (§ 44b UrhG) zu ermöglichen und Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Anbietern und Rechteinhabern zu fördern.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Urheberrecht [alle RV hierzu]