Regelungsvorhaben
Gebärdensprachdolmetschen (GSD) soll Teil des Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG) werden
Angegeben von:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) (R003523)
am
14.06.2024
Beschreibung:
Obwohl im GDolmG nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird das Gebärdensprachdolmetschen (GSD) nicht als Teil desselben verstanden; daher soll das GSD explizit an allen relevanten Stellen im GDolmG mit aufgeführt werden.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
- Solo-/Selbstständige