Regelungsvorhaben

Sozialleistungen für wohnungslose Menschen am Aufenthaltsort sichern

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (R001487) am 13.06.2024

Beschreibung:
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) setzen wir uns dafür ein, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen weiterhin an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, wie es bislang in § 47 SGB I vorgesehen ist. Die BAG W spricht sich daher gegen eine Änderung dieser Regelung aus, da der Zugang zu existenzsichernden Leistungen für wohnungslose Menschen nur so verlässlich gewährleistet werden kann.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509180021 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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