Regelungsvorhaben

Soz. Gesetzbuch I

Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (R001487) am 13.06.2024

Beschreibung:
Die BAG W setzt sich dafür ein, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, entsprechend der bisherigen Vorgabe in § 47 SGB I und spricht sich gegen die aktuell vorgesehene Änderung aus.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509180021 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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