Regelungsvorhaben
Soz. Gesetzbuch I
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (R001487)
am
13.06.2024
Beschreibung:
Die BAG W setzt sich dafür ein, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, entsprechend der bisherigen Vorgabe in § 47 SGB I und spricht sich gegen die aktuell vorgesehene Änderung aus.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.08.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.08.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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