Regelungsvorhaben
Sozialleistungen für wohnungslose Menschen am Aufenthaltsort sichern
Angegeben von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (R001487)
am
13.06.2024
Beschreibung:
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) setzen wir uns dafür ein, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen weiterhin an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, wie es bislang in § 47 SGB I vorgesehen ist. Die BAG W spricht sich daher gegen eine Änderung dieser Regelung aus, da der Zugang zu existenzsichernden Leistungen für wohnungslose Menschen nur so verlässlich gewährleistet werden kann.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) (Vorgang)
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.08.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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