Regelungsvorhaben
Verwendungsverbot Bisphenol A bei Lebensmittelverpackungen
Aktiv vom 13.06.2024 bis 04.04.2025
Angegeben von:
Aluminium Deutschland e.V. (R002500)
am
13.06.2024
Beschreibung:
Kernelemente des Verordnungsentwurfs: 1. Das Verbot soll die absichtliche Verwendung von BisphenolA bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoffen, Lacken u Beschichtungen etc. umfassen. 2. Für einzelne Verwendungsbereiche ohne Alternativen sollen längere Übergangsfristen eingeräumt werden, damit eine sachgerechte u sichere Umstellung der Produktion solcher Lebensmittelkontaktmaterialien erfolgen kann. Das betrifft zB Beschichtungen in Metallverpackungen für besonders säurehaltige Lebensmittel, die eine höhere Beständigkeit aufweisen müssen. 3. Weitere Vorgaben für die Verwendung von BPA in der Übergangsphase: Meldepflichten und Konformitätserklärung.
Aluminium Deutschland setzt sich für eine Konkretisierung dieses Entwurfs ein.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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