Regelungsvorhaben

Verwendungsverbot Bisphenol A bei Lebensmittelverpackungen

Aktiv vom 13.06.2024 bis 04.04.2025

Angegeben von:
Aluminium Deutschland e.V. (R002500) am 13.06.2024

Beschreibung:
Kernelemente des Verordnungsentwurfs: 1. Das Verbot soll die absichtliche Verwendung von BisphenolA bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoffen, Lacken u Beschichtungen etc. umfassen. 2. Für einzelne Verwendungsbereiche ohne Alternativen sollen längere Übergangsfristen eingeräumt werden, damit eine sachgerechte u sichere Umstellung der Produktion solcher Lebensmittelkontaktmaterialien erfolgen kann. Das betrifft zB Beschichtungen in Metallverpackungen für besonders säurehaltige Lebensmittel, die eine höhere Beständigkeit aufweisen müssen. 3. Weitere Vorgaben für die Verwendung von BPA in der Übergangsphase: Meldepflichten und Konformitätserklärung. Aluminium Deutschland setzt sich für eine Konkretisierung dieses Entwurfs ein.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406130019 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.05.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

Nach oben blättern