Regelungsvorhaben

Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Angegeben von:
Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) e.V. (R005323) am 12.06.2024

Beschreibung:
Auch nach der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Jahr 2016 sind Vertragslaufzeiten von weniger als drei Jahren in der (Politik-)Wissenschaft nach wie vor häufig gegeben. Der hohe Anteil an Kurzzeitbefristungen mindert nach Einschätzung der DVPW die Attraktivität einer wissenschaftlichen Laufbahn in Deutschland, erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hemmt innovative Forschung. Deshalb setzt sich die DVPW seit 2021 für eine umfassende Reform des WissZeitVG ein. Das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft sollte grundsätzlich beibehalten werden, allerdings fordert die DVPW insbesondere die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten und eine verbindliche Entfristungsperspektive für Postdoktorand*innen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMBF): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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