Regelungsvorhaben
Gewerberecht
Angegeben von:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (R001210)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Das Gesetz sollte so nicht beschlossen werden. Die in der Gewerbeordnung verankerte Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler sollte nicht abgeschafft werden. Diese ist zum Schutz der Verbraucher notwendig, weil die Immobilienverwaltung und -vermittlung eine hoch komplexe Tätigkeit geworden ist. Das beabsichtigte Ziel des Bürokratieabbaus wird nicht erreicht, da Weiterbildungsmaßnahmen auf Seiten der Gewerbetreibenden auch weiterhin dokumentiert werden würden. Statt die Weiterbildungsverpflichtung abzuschaffen, sollte ein Sachkundenachweis eingeführt werden oder zumindest die bestehende Weiterbildungsverpflichtung modernisiert werden, indem sie smarter, digitaler und zielgerichteter ausgestaltet wird.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 10.10.2025 Federführendes Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.10.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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