Regelungsvorhaben
Maklerrecht
Angegeben von:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (R001210)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Eingriffe in die Vertragsfreiheit bedürfen der Rechtfertigung. Soweit es den Maklervertrag betrifft, ist es Ende 2020 durch das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern bereits zu einer Einschränkung gekommen. Weitere Eingriffe in den Rechtsbereich sollten unterbleiben.
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]