Regelungsvorhaben

Umsetzung EU-Geldwäschepaket

Angegeben von:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (R001210) am 12.06.2024

Beschreibung:
Der Immobiliensektor wird häufig zur Geldwäsche missbraucht. Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um das Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu mindern. Sie sind aber an der eigentlichen Finanztransaktion nicht beteiligt, so dass ihre Beurteilungsmöglichkeiten gering sind. Bei der Umsetzung der Richtlinie sollte dies berücksichtigt werden. Der Verwaltungsaufwand für Makler sollte daher verhältnismäßig sein.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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