Regelungsvorhaben
Bestandselbständige, Existenzgründer und Geringverdiener bei Vorsorgepflicht bedenken
Angegeben von:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. (R000337)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Geplant ist laut dem Koalitionsvertrag 2021, für alle neuen Selbständigen, die keiner obligatorischen Alterssicherung unterliegen, eine Altersvorsorgepflicht mit Wahlfreiheit einzuführen. Selbständige sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, sofern sie nicht ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Bei jeder Gründung soll jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren gelten. Wir setzen uns dafür ein, dass die bestehenden Karenzzeiten für Existenzgründer erhalten bleiben. Bestandsselbständige sollen aus Vertrauensschutzgründen ausgenommen werden. Auch Geringverdiener mit monatlichen Einnahmen unter 520 EUR sollen ausgenommen bleiben.
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Status der Selbständigen