Regelungsvorhaben
Bestimmte Kredite vom Anwendungsbereich der EU-Verbraucherkreditrichtlinie ausnehmen
Angegeben von:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. (R000337)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Für die Einbeziehung von Krediten über weniger als 200 EUR wurde den Mitgliedsstaaten ein Wahlrecht eingeräumt. Ein solches greift auch für zins- und gebührenfreie Kredite und solche, die innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen sind und nur geringe Kosten verursachen. Wir setzen uns dafür ein, dass von dem Wahlrecht in diesen Bereich kein Gebrauch gemacht wird.
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