Regelungsvorhaben
Verhinderung der Einführung eines Kriterienkatalogs bei der Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie
Angegeben von:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. (R000337)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Nach der verabschiedeten Europäischen Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit soll ein Vertragsverhältnis widerlegbar als Arbeitsverhältnis gelten, wenn gemäß den nationalen Vorschriften, Tarifverträgen oder nationalen Gepflogenheiten unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung Tatsachen festgestellt werden, die eine Kontrolle und Steuerung des Plattformarbeiters belegen. Einen starren Fristenkatalog auf europäischer Ebene enthält die Richtlinie nicht. Wir setzen uns dafür ein, dass auf Bundesebene bei der Umsetzung der Richtlinie kein Kriterienkatalog eingeführt wird.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Status der Selbständigen