Regelungsvorhaben
Verhinderung der Einführung eines Kriterienkatalogs bei der Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie, Ausnahme von Handelsvertretern
Angegeben von:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. (R000337)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Nach der Europäischen Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit soll ein Vertragsverhältnis widerlegbar als Arbeitsverhältnis gelten, wenn gemäß den nationalen Vorschriften, Tarifverträgen oder nationalen Gepflogenheiten unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung Tatsachen festgestellt werden, die eine Kontrolle und Steuerung des Plattformarbeiters belegen. Einen starren Fristenkatalog auf europäischer Ebene enthält die Richtlinie nicht. Wir setzen uns dafür ein, dass auf Bundesebene bei der Umsetzung der Richtlinie kein Kriterienkatalog eingeführt wird.
Die Definition der digitalen Arbeitsplattform ist zu präzisieren. Handelsvertreter sollen von Anwendungsbereich, jedenfalls von der Vermutungsregelung der Richtlinie ausgenommen werden.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Status der Selbständigen
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.04.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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