Regelungsvorhaben
Keine Verlängerung der Widerrufsfrist bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Angegeben von:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. (R000337)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Die Verlängerung des Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über den derzeitigen Zeitrahmen von 14 Tagen (§§ 312 g Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB) hinaus soll verhindert werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]