Regelungsvorhaben

Keine Verlängerung der Widerrufsfrist bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Angegeben von:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. (R000337) am 12.06.2024

Beschreibung:
Die Verlängerung des Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über den derzeitigen Zeitrahmen von 14 Tagen (§§ 312 g Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB) hinaus soll verhindert werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern