Regelungsvorhaben

Sicherheitsgewerbegesetzes

Angegeben von:
Deutscher Fußball-Bund (R002938) am 12.06.2024

Beschreibung:
Ausnahmen von der Erforderlichkeit des Schulungsnachweises nach § 34a Abs. 1 Nr. 3 GewO und Gleichstellung der fußballspezifischen und (polizei-)fachlich anerkannten „Qualifizierung Sicherheits- und Ordnungsdienst (QuaSOD)“ mit Sicherheitsmitarbeitern der Kategorien 1 und 2.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 31.07.2023 Federführendes Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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