Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (R005106) am 12.06.2024

Beschreibung:
- bundeseinheitliche Regelung zum Erwerb einer Tierhalter-Sachkunde mit konkreten Schulungs-Inhalten auf Grundlage des § 2a TierSchG. Option eines verpflichtenden Sachkundenachweises auf besonders geschützte und „gefährlicher Arten“ beschränkt - Verzicht auf Positivlisten, stattdessen Vorbehaltslisten mit Bezug zu Sachkundenachweis - Anstatt eines EU Lacey Acts gleichwertige, aber bessere Alternative: Nutzung des Anhangs III von CITES - Entwicklung eines Zertifizierungssystems für legalen Wildtierhandel - Keine Überregulierung von Tierbörsen und kein Ausschluss von Händlern, solange diese alle Regularien (Tierschutz, Artenschutz, allg. Ordnungsrecht) erfüllen - nachhaltige Bewirtschaftung von Wildtierbeständen unter besonderer Berücksichtigung des Benefits für lokale Gemeinschaften

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMEL (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406110107 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.03.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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