Regelungsvorhaben
Drittpersonaleinsatz flexibilisieren
Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Der Einsatz von Drittpersonal in Unternehmen muss einfacher und flexibler gestaltet werden. Drittpersonal kann insbesondere durch Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und im
Rahmen von Werk- und Dienstverträgen in Unternehmen eingesetzt werden.
Zeitarbeit hilft insbesondere bei der Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie geflüchteten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Es muss also das Ziel der Gesetzgebung sein, unpraktikable Reglementierungen in Deutschland hinsichtlich Zeitarbeit und Werk- und Dienstvertragseinsätzen abzuwenden.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]