Regelungsvorhaben

Drittpersonaleinsatz flexibilisieren

Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989) am 12.06.2024

Beschreibung:
Der Einsatz von Drittpersonal in Unternehmen muss einfacher und flexibler gestaltet werden. Drittpersonal kann insbesondere durch Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen in Unternehmen eingesetzt werden. Zeitarbeit hilft insbesondere bei der Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie geflüchteten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Es muss also das Ziel der Gesetzgebung sein, unpraktikable Reglementierungen in Deutschland hinsichtlich Zeitarbeit und Werk- und Dienstvertragseinsätzen abzuwenden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Nach oben blättern