Regelungsvorhaben
Planungssicherheit für Unternehmen ermöglichen
Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Insbesondere bei der Ausbildung sollte es möglich sein, den Antrag zur Erlaubnis zum Beginn einer Ausbildung sowie die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer schon neun Monate, statt sieben Monate vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen. Die Bearbeitungsdauer sollte zudem auf ein Minimum reduziert werden. Dies würde den Unternehmen eine bessere Planungssicherheit verschaffen und die Beschäftigung von geflüchteten Menschen erleichtern.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Integration [alle RV hierzu]