Regelungsvorhaben
Kein Rechtsanspruch auf Weiterbildung
Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Abzulehnen sind die Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Vielmehr bedarf es der Bereitstellung einer individuellen, neutralen und kompetenten Weiterbildungsberatung. Bundesweit investieren die Arbeitgeber jährlich über 41 Mrd. Euro in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Weitere oder verpflichtende Kostenübernahmen durch die Unternehmen wären weder zumutbar noch zielführend. Auch staatlich geförderte individuell motivierte Bildungszeiten oder Bildungsteilzeit, die im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes diskutiert wurden, sind abzulehnen. In Zeiten des hohen Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs in vielen Teilen der Wirtschaft und den
aktuellen geopolitischen Entwicklungen würde ein Bildungszeitgesetz die falsche politische Weichenstellung darstellen.
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]