Regelungsvorhaben
Keine weitere Aufgaben- und Kostenverlagerung auf die Bundesagentur für Arbeit
Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Die Arbeitslosenversicherung darf nicht als Sparkasse verwendet werden. Um den Beitragssatz stabil zu halten und langfristig zu senken, braucht es eine Regelung, die den Griff in die Beitragskasse und weitere Aufgaben- und Kostenverlagerungen zuverlässig verhindert. Die Senkung der Beiträge sollte nach einem soliden Rücklagenaufbau wieder die oberste Priorität haben. Noch höhere Sozialversi-cherungsbeiträge gefährden Beschäftigung. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation müssen alle zusätzlichen Belastungen vermieden werden. Kosten zu Lasten der Beitragszahler einfach zu verschieben, um den Bundeshaushalt zu entlasten, ist nicht akzeptabel.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/209792 [alle RV hierzu]
- Arbeitslosenversicherung [alle RV hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]