Regelungsvorhaben
Entwurf für eine geänderte Musterrechtsverordnung gemäß Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989)
am
12.06.2024
Beschreibung:
2017 wurde von den Ländern eine Musterrechtsverordnung MRVO für das hochschulische Akkreditierungssystem beschlossen. Darin vorgesehen war eine Evaluation drei Jahre nach Inkrafttreten. Die geplanten Änderungen bei dualen Studiengängen entsprechen den regional unterschiedlichen Bedarfen der kooperierenden Hochschulen und Unternehmen. Dass auch Studiengänge als „dual“ akkreditiert werden können, die nur zwei der drei Definitionsmerkmale (systematische inhaltliche, organisatorische und vertragliche Verzahnung der Lernorte) in vollem Umfang erfüllen, muss jedoch die Ausnahme bleiben. Zusätzlich soll eine Ausnahmeregelung in den §12 Abs. 7 MRVO eingefügt werden: „Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Fällen möglich.“. Auch diese Ausnahmeregelung wird ausdrücklich begrüßt.
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]