Regelungsvorhaben
Kein Rechtsanspruch auf Validierung
Angegeben von:
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (R000989)
am
12.06.2024
Beschreibung:
Aus Sicht der vbw können Verfahren, mit denen diese Kompetenzen bewertet und zertifiziert werden, zwar helfen, die vorhandenen Kompetenzen dieser Personen sichtbar zu machen. Die Verfahren müssen jedoch die wissenschaftlichen Gütekriterien erfüllen, um die Belastbarkeit der Bewertung zu ermöglichen. Ein Rechtsanspruch auf Validierung ist abzulehnen. Denn Validierungsverfahren können keine Gleichwertigkeit feststellen, nicht zuletzt da kein theoretisches Wissen abgeprüft wird. Es ist demnach abzulehnen, dass diese vollständig oder teilweise ausgewiesen wird.
- Berufliche Bildung [alle RV hierzu]