Regelungsvorhaben
Neufassung Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG)
Angegeben von:
Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk e.V. (R004449)
am
11.06.2024
Beschreibung:
Der bvpk begleitet die Novellierung des SprengG hinsichtlich der Regulierung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen (z.B. Feuerwerkskörpern) für professionelle Anwender:innen und Laien. Dabei setzt er sich für den Erhalt der bestehenden Regelungen zu Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ein. Weiterhin setzt sich der Verband für den Erhalt der nicht-kommerziellen Feuerwerkerei im Amateurbereich sowie der gewerblichen, professionellen Feuerwerkerei ein.
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Kultur [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2406030040 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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