Regelungsvorhaben
Justizstandort-Stärkungsgesetz
Angegeben von:
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. (R003811)
am
11.06.2024
Beschreibung:
Aus Sicht der BAUINDUSTRIE ist das geplante Justizstandortstärkungsgesetz zu begrüßen. Insbesondere, dass vor deutschen Gerichten künftig auch in englischer Sprache verhandelt und entschieden werden kann. Wir sehen in diesem Zusammenhang allerdings keinen Anlass, das deutsche AGB-Recht zu ändern. Eine Ergänzung des Gesetzentwurfs um materiellrechtliche Änderungen des AGB-Rechts – vgl. Änderungsantrag der Fraktion CDU / CSU BT Drs. 20/11466 – mit dem Ziel, die Inhaltskontrolle verwendeter Vertragsklauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr einzuschränken und damit den wichtigen Schutz vor unfairen Klauseln aufzuweichen, würde die Gerechtigkeit und den Rechtsfrieden im unternehmerischen Geschäftsverkehr in Deutschland gefährden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 374/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]