Regelungsvorhaben

Verhinderung der Ergänzung des Gesetzesentwurfs zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland um materiellrechtliche Änderungen des AGB-Rechts

Angegeben von:
Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen e.V. (R003811) am 11.06.2024

Beschreibung:
Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland ist zu begrüßen. Der Bauindustrieverband NRW e.V. sieht allerdings keinen Anlass in diesem Zusammenhang das deutsche AGB-Recht zu ändern. Im Rahmen der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages wurde im Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf die Frage erörtert, ob es zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland einer Reform des AGB-Rechts bedarf. Da sich der Gesetzesentwurf mit dem AGB-Recht selbst nicht auseinandersetzt, haben wir zu Frau Elisabeth Winkelmeier Becker MdB Kontakt aufgenommen, um die Gründe für die Erörterung in Erfahrung zu bringen und das Thema Reform des AGB-Rechts zu erörtern. Es soll eine Ergänzung des Gesetzentwurfs um materiellrechtliche Änderungen im Bereich des AGB-Rechts verhindert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 374/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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