Regelungsvorhaben
ElektroGesetz
Angegeben von:
Verband des eZigarettenhandels (VdeH) (R000028)
am
11.06.2024
Beschreibung:
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll für alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Lagerfläche die Pflicht zur Rücknahme der Produkte eingeführt werden. Der Fachhandel für E-Zigaretten setzt viele der geplanten Vorhaben bereits seit langem um.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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