Regelungsvorhaben
Erste Verordnung zur Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung
Angegeben von:
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. (R001200)
am
11.06.2024
Beschreibung:
Aufgrund zusätzlicher bürokratischer Belastung bei nicht ersichtlichem Mehrwert und zu befürchtenden wirtschaftlichen Nachteilen wird die Umsetzung des Artikel 148 GMO grundsätzlich abgelehnt.
§23b Absatz 4 sieht vor, dass ein Preisangebot sich auf 80% der gelieferten Menge beziehen muss. Diese Menge wird als deutlich zu hoch eingeschätzt, da sie diverse Risiken für Molkereien und Milcherzeuger bedeuten würde. Als praktikabel hat sich in der Wirtschaft der Preisbezug auf 30% der Menge erwiesen. Die Erfahrungen der Branche sollten an dieser Stelle berücksichtigt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11241 (Vorgang) [alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11051 - Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung in Deutschland Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]