Regelungsvorhaben

Direktzugang zur logopädischen Versorgung für Patientinnen und Patienten

Angegeben von:
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) (R000449) am 10.06.2024

Beschreibung:
Der dbl fordert die Einführung des Direktzuganges und Abschaffung des Arztvorbehaltes in der Erbringung logopädischer Leistungen. Gemäß SGB V (u.a. §§ 15 und 28) besteht für die Erlaubnis zur Leistungserbringung von Logopädinnen und Logopäden der sog. Arzt- bzw. Zahnarztvorbehalt. Ähnliches ergibt sich auch aus dem HeilpraktikerG. Dies bewirkt, dass logopädische Therapieleistungen nur aufgrund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung oder einer Verordnung eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin erbracht werden dürfen (sog. veranlasste Leistungen).

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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