Regelungsvorhaben
Einziehung der gesetzlichen Zuzahlungen gemäß § 43c SGB V durch Leistungserbringer
Angegeben von:
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) (R000449)
am
10.06.2024
Beschreibung:
Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen, 43c Abs 1, Satz 1 SGB V. Der dbl fordert, die Leistungserbringer von dieser bürokratischen Verpflichtung zu befreien. Die Eigenanteile sind von den jeweiligen Kostenträgern selbst zu verwalten und zu vereinnahmen. Ebenso fordert der dbl, die Angemessenheit der Höhe der Eigenbeteiligung und den Nutzen sowie die potentiell damit verbundenen Risiken, Patienten von notwendigen Therapien abzuhalten, zu überprüfen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]