Regelungsvorhaben
Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91bGG
Angegeben von:
Verband der Privaten Hochschulen e.V. (R006191)
am
10.06.2024
Beschreibung:
Bei Bund-Länder-Vereinbarungen nach Art. 91b GG werden insbesondere Fördermittel aus Steuergeldern fast ausschließlich an staatliche Hochschulen vergeben. Hier ist eine faire und gleichberechtigte Partizipation außerhalb der Grundfinanzierung staatlicher Hochschulen anzustreben.
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]