Regelungsvorhaben

Gebäudeenergiegesetz / Kommunale Wärmeplanung

Angegeben von:
Energieversorgung Mittelrhein AG (R002518) am 10.06.2024

Beschreibung:
Das Gebäudeenergiegesetz, oder auch Heizungsgesetz, sollte im ersten Entwurf regeln, dass ab 2024 keine fossilen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen. Im Gesetzgebungsprozess haben wir mit örtlichen Abgeordneten gesprochen und erklärt, dass diese Regelungen ohne Übergangsfrist nicht umsetzbar sind. Zudem haben wir erklärt, dass die Wärmewende nur mit einer Verknüpfung mit dem Wärmeplanungsgesetz funktionieren kann.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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