Regelungsvorhaben
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Angegeben von:
BKK Dachverband e.V. (R002706)
am
10.06.2024
Beschreibung:
Die hausärztliche Vorhaltepauschale wird abgelehnt, da die Vorhaltung bestimmter Strukturen und Angebote zum Versorgungsauftrag gehört. Eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf das Versorgungsangebot. Die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen benachteiligt kleine Kassen und wird für die gesetzliche Krankenversicherung eine Last. Diese wird daher abgelehnt und soll verhindert werden. Die Einführung der jährlichen Versorgungspauschale wird begrüßt. Im Gesetz sollte eine finanzneutrale Umsetzung festgeschrieben werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]