Regelungsvorhaben
§130 StGB (Volksverhetzung): Einführung einer weiteren Nebenfolge
Angegeben von:
Campact e.V. (R000726)
am
07.06.2024
Beschreibung:
Im §130 StGB (Volksverhetzung) soll analog zu anderen im StGB geregelten Straftatbeständen in einem neuen Absatz eine Nebenfolge eingeführt werden: “Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).”
Campact lässt hierzu ein Rechtsgutachten erstellen.
- Strafrecht [alle RV hierzu]