Regelungsvorhaben

GEMA (Schaffung eines Amateurmusiktarifs)

Angegeben von:
Deutscher Chorverband e.V. (R000348) am 07.06.2024

Beschreibung:
Nach Aussage der GEMA entfällt auf Veranstaltungen der Amateurmusik ein jährlicher Umsatz von ca. 2 Mio. EUR (bei über einer Mrd. Gesamtumsatz). Der DCV fordert mit dem BMCO, dass im Gegenzug für die Meldung der aufgeführten Werke keine GEMA-Gebühren für die üblichen Veranstaltungsformate der Amateurmusik durch die Vereine zu begleichen sind. Die Gegenfinanzierung kann über Verwaltungseinsparungen auf Seiten der GEMA erfolgen. Neben der Entlastung des Ehrenamts kann so die strukturelle Ungerechtigkeit ausgeglichen werden, dass alle gemeinnützigen Vereine 15% Kulturrabatt erhalten, Chöre & Orchester aber anders als Sportvereine beim Vereinsfest nicht nur Musik-Konsumenten, sondern Produzenten sind. Derzeit gelten für die Amateurmusik die gleichen Tarife wie für kommerzielle Anbieter.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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