Regelungsvorhaben
4.BundesimmissionsschutzVO: Vorschriften für das Recycling von Schiffen
Angegeben von:
Verband für Schiffbau und Meerestechnik (R000822)
am
07.06.2024
Beschreibung:
Erleichterung für die Werften bei den Rahmenbedingungen für das Recycling von Schiffen. Änderung, dass für das Recycling keine gesonderte Erlaubnis eingeholt werden muss.
- Industriepolitik [alle RV hierzu]