Regelungsvorhaben
Praktische Anwendung des § 19a EStG für Startups mit komplexen Gesellschaftsstrukturen ermöglichen.
Angegeben von:
Bundesverband Deutsche Startups e.V. (R002111)
am
07.06.2024
Beschreibung:
Der Startup-Verband begrüßt die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einfügung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen von den seit 1.1.2024 geltenden Regelungen zu profitieren. Damit würde ein derzeit für einen signifikanten Anteil der deutschen Startups noch bestehendes Hindernis bei der praktischen Anwendung des § 19a EStG zukünftig wegfallen. Hierdurch wird der Normzweck des § 19a EStG, Startups durch Verbesserung der Mitarbeitergewinnung und -bindung zu fördern, für eine deutlich größere Zahl an Startups verwirklicht.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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