Regelungsvorhaben

Beibehaltung der Anforderung an Heizungsanlagen im GEG

Angegeben von:
DAIKIN Airconditioning Germany GmbH (R001257) am 06.06.2024

Beschreibung:
Die in Unterabschnitt 4 gestellten Anforderungen an Heizungsanlagen, die eine Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien beim Heizungstausch vorsehen, sollen beibehalten werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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