Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Anforderung an Heizungsanlagen im GEG
Angegeben von:
DAIKIN Airconditioning Germany GmbH (R001257)
am
06.06.2024
Beschreibung:
Die in Unterabschnitt 4 gestellten Anforderungen an Heizungsanlagen, die eine Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien beim Heizungstausch vorsehen, sollen beibehalten werden.
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]