Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Vereinheitlichung des Seelotswesens in Norddeutschland

Angegeben von:
ROSTOCK PORT GmbH (R003703) am 05.06.2024

Beschreibung:
Basis für die Tarifgestaltung des deutschen Seelotswesens ist das Seelotsgesetz (SeelG). In ihm findet das historisch gewachsene Lotssystem mit seinen ausgeprägten regionalen Eigenheiten Eingang. Gemäß § 45 SeeLG unterteilen sich die Lotstarife in Lotsgeld und Lotsabgabe, um die Gesamtkosten für das deutsche Lotswesen abzudecken. Zur Stärkung des Hafen- und Wirtschaftsstandorts Rostock sollte eine Vereinheitlichung der Lotsabgaben in Norddeutschland erfolgen, da immer noch eine Ungleichverteilung zwischen Ost und West herrscht.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern