Regelungsvorhaben
Vereinheitlichung des Seelotswesens in Norddeutschland
Angegeben von:
ROSTOCK PORT GmbH (R003703)
am
05.06.2024
Beschreibung:
Basis für die Tarifgestaltung des deutschen Seelotswesens ist das Seelotsgesetz (SeelG). In ihm findet das historisch gewachsene Lotssystem mit seinen ausgeprägten regionalen Eigenheiten Eingang. Gemäß § 45 SeeLG unterteilen sich die Lotstarife in Lotsgeld und Lotsabgabe, um die Gesamtkosten für das deutsche Lotswesen abzudecken.
Zur Stärkung des Hafen- und Wirtschaftsstandorts Rostock sollte eine Vereinheitlichung der Lotsabgaben in Norddeutschland erfolgen, da immer noch eine Ungleichverteilung zwischen Ost und West herrscht.
- Schifffahrt [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]